Sicherheitsschuhe verringern nicht nur das Verletzungsrisiko am Arbeitsplatz. Mit den richtigen orthopädischen Einlagen nach DGUV 112-191 zertifiziert, können zusätzlich Berufskrankheiten oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren wie Rücken- und Kniebeschwerden vermieden werden.
Der Fuß ist das Fundament unseres Körpers und dadurch eines der am meist belasteten Körperteile – vor allem beim Stehen und Gehen im Arbeitsalltag. Häufige Schmerzen resultierend aus Fehlstellungen wie Senk-, Spreiz- oder Hohlfüßen können zum Problem werden. Der Gang zum Orthopäden bleibt für betreffende Personen oft nicht aus. Doch was tun, wenn man Sicherheitsschuhe am Arbeitsplatz tragen muss? Auch hier gibt es eine Lösung, die das Tragen von orthopädischen Einlagen ermöglicht.
Alle Arbeitnehmer, die orthopädische Einlagen bzw. Schuhzurichtungen auch im Berufsalltag benötigen, dürfen nur geeignete Sicherheitsschuhe gemäß gültiger
DGUV 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“
tragen. Solche Schuhe unterliegen einer Baumusterprüfung und werden mit einer speziellen Einlage geprüft. Andere Einlagen wie die aus Straßen- oder Freizeitschuhen dürfen dann nicht mehr verwendet werden.
Einige Schuhhersteller oder Händler – darunter auch Würth MODYF – bieten deshalb DGUV zertifizierte Schuhe zusammen mit entsprechenden Einlagen an, die durch ein Sanitätshaus orthopädisch individuell anpassbar sind. Das Sanitätshaus muss ebenfalls vom jeweiligen Schuhhersteller zertifiziert sein und darf die Einlagen nur gemäß den Herstellerangaben (Baumusterprüfung) anbieten.
Die Einlagen dürfen von Schuhherstellern untereinander nicht getauscht werden. Die Verwendung anderer Schuheinlagen, die nicht vom Schuhhersteller angeboten werden, ist somit unzulässig. Der Sicherheitsschuh darf gegenüber dem geprüften Baumuster in keinem Fall verändert werden.
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