Viele Arbeitnehmer empfinden Sicherheitsschuhe als lästiges Muss im Arbeitsalltag. Doch wie wichtig ist es tatsächlich entsprechend geschützt zu sein?
Sicherheitsschuhe sind Teil der persönlichen Schutzausrüstung am Arbeitsplatz und dienen dem Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers. Deswegen ist man bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Berufen gesetzlich dazu verpflichtet Arbeitsschutzschuhe zu tragen, vor allem dann, wenn mit Gefahren zu rechnen ist, die eine Verletzung des Fußes hervorrufen können wie beispielsweise fallende schwere Gegenstände, die den Fuß einklemmen oder quetschen könnten sowie spitze herumliegende Gegenstände, in die Mitarbeiter treten könnten. Ebenso muss Schutzkleidung getragen werden, wenn mit ätzenden oder heißen Flüssigkeiten am Arbeitsplatz hantiert wird.
Das deutsche Arbeitsschutzgesetz regelt gesetzlich den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung. Entsprechende Strafen gelten bei Nichteinhaltung dieser Gesetzte sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer.
Paragraph §5(1) des Arbeitsschutzgesetztes
verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen und damit verbundene Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen und daraufhin entsprechende Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu treffen. Auch Arbeitnehmer sind ihrerseits verpflichtet sich nach
Paragraph §15 Arbeitsschutzgesetz
an benannte Schutzmaßnahmen zu halten.
Eine vernünftige Beurteilung der Arbeitsumgebung kann das Tragen von Arbeitsschuhen empfehlen – auch wenn keine gesetzliche Vorschrift besteht. So veranlassen viele Berufsgenossenschaften das Tragen von Arbeitsschutzschuhen beispielsweise bei LKW-Fahrern, die etwa beim Be- und Entladen der Gefahr von Fußverletzungen ausgesetzt sind. Typische Berufszweige, in denen Arbeitsschutzschuhe getragen werden, sind z.B. das Baugewerbe, in der Industrie, Mechaniker, Elektriker usw. Jedoch wird das Tragen der Sicherheitsschuhe meist durch das Arbeitsumfeld und die dortige Verletzungsgefahr bestimmt und ist nicht zwangsläufig an bestimmte Berufsfelder gebunden.
Arbeitnehmer riskieren im schlechtesten Fall eine Kündigung, wenn sie das Tragen von Arbeitsschuhen verweigern. Im Falle eines Unfalls, der auf das Verweigern von Arbeitsschutzschuhen zurück zu führen ist, droht sogar der Verlust des gesetzlichen Versicherungsschutzes.