In vielen Berufen ist es üblich oder sogar notwendig Schutzkleidung zu tragen. Doch wann muss der Arbeitgeber diese stellen und wann steht der Arbeitnehmer selbst in der Verantwortung?
In Bezug auf Arbeitsschutzkleidung ist das für alle Arbeitnehmer eine wichtige Frage, denn günstig ist Berufskleidung durch ihre schützenden Eigenschaften nicht, außerdem ist sie meistens nur auf der Arbeit nutzbar und so in jedem Fall teurer als normale Freizeitkleidung. Oder würden Sie beispielsweise typische Arbeitskleidung wie einen Arbeitsoverall bzw. Blaumann in Ihrer Freizeit tragen?
Gibt es eine gesetzliche Bestimmung für den Schutz des Arbeitnehmers nach
Paragraph 3, Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes (§3, Abs.3 ArbSchG)
in bestimmten Tätigkeitsbereichen – wie Regelungen zur Unfallverhütung – darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für verpflichtende persönliche Schutzausrüstung keine Kosten auferlegen.
Fehlt eine solche gesetzliche Bestimmung oder trägt der Arbeitnehmer freiwillig und aus persönlichen Gründen Berufskleidung, muss er die Kleidung selbst bezahlen.
In vielen Autowerkstätten ist es durchaus möglich, private Kleidung zu tragen, da keine erhöhten Schutzmaßnahmen gegen Verletzungen oder auch Hygienevorschriften zu beachten sind. Doch um sich vor Verschmutzung durch Öl oder Ähnlichem zu schützen, entscheiden sich die meisten Kfz-Handwerker trotzdem für den klassischen Blaumann. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer für die Arbeitskleidung selbst aufkommen.
Ja – grundsätzlich ist dies möglich. Arbeitgeber können Arbeitsbekleidung als Werbungskosten absetzen und auch Arbeitnehmer haben eine Chance auf Anrechnung. Hierfür müssen aber bestimmte Kriterien erfüllt werden:
Es darf nicht möglich sein, die Arbeitsleidung im privaten Bereich zu tragen. Bestes Beispiel dafür ist ein Anzug oder eine Bluse für Manager – diese können auch im privaten Bereich getragen werden und sind nicht steuerlich absetzbar. Ist ein schwarzer Anzug aber Teil der typischen Berufskleidung wie bei Geistlichen oder Bestattern, erkennt die Finanzbehörde das Kleidungsstück als Arbeitskleidung an.